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Erstreckung des § 62 Abs. 2 EStG auf Altfälle verfassungswidrig
Eine Klage ist auch insoweit zulässig, als mit ihr die Verurteilung der beklagten Behörde zur Gewährung von Kindergeld für die Monate nach Bekanntgabe der letzten Verwaltungsentscheidung begehrt wird. § 62 Abs. 2 EStG ist entgegen seinem Wortlaut einschränkend dahin auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten.