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OFD Münster 12.10.2007 , NWB direkt 43/2007 S. 5

Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute

Bei Auszahlung von Kapitalerträgen ist auch dann Kapitalertragsteuer einzubehalten, wenn die Auszahlung durch eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts oder eines ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts i. S. der §§ 53, 53b KWG erfolgt. Eine Übersicht über Zweigstellen und Zweigniederlassungen i. S. des §§ 53, 53b KWG, die befugt sind, im Inland Bankgeschäfte zu betreiben, ist der Kurzinformation Einkommensteuer der OFD Münster beigefügt. Darüber hinaus kann eine Übersicht über die Internetseite der BAFIN abgerufen werden.