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FG München 24.07.2007 6 K 4730/05 , NWB direkt 43/2007 S. 4

Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht

Für die Einkünfteerzielungsabsicht reicht es nicht aus, wenn der Steuerpflichtige einer Vermietung gegenüber nicht abgeneigt ist, wenn aber keine konkreten Anstrengungen erkennbar sind, tatsächlich Einnahmen zu erzielen.