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BFH  - VI R 11/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 42d Abs 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, LStDV § 1 Abs 1 S 2, LStDV § 1 Abs 2

Rechtsfrage

Lohnsteuerhaftung für Vergütungen an Telefoninterviewern. Überwiegen die Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern, die auftragsgemäß für ein Markt- und Meinungsforschungsunternehmen Kundenzufriedenheitsbefragungen, Marktmonopolerhebungen und Meinungsbefragungen in mehreren Telefonstudios des Unternehmens mit einer Vielzahl von Telefonarbeitsplätzen durchführen, wenn der Status und die Tätigkeit der Interviewer in einer Arbeits- und Einweisungsanleitung verbindlich festgelegt und die computergestützte Tätigkeit durch eine unveränderbare Befragungssoftware vorgegeben ist?

Arbeitnehmer; Haftung; Selbständige Tätigkeit; Telefoninterviewer

Fundstelle(n):
WAAAC-60713

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