Werbungskostenabzug bei Finanzierung zweier baugleicher Einfamilienhäuser
Leitsatz
Errichtet der Steuerpflichtige auf einem ungeteilten Grundstück zwei baugleiche Einfamilienhäuser, wovon er nach Fertigstellung
eines zu eigenen Wohnzwecken nutzt und das andere vermietet, so entfallen die Zinsen für die zur Finanzierung des Bauvorhabens
aufgenommenen Darlehen zu gleichen Teilen auf beide Immobilien, wenn nicht die Darlehensmittel tatsächlich und objektiv nachprüfbar
zur Finanzierung nur eines der Häuser verwendet worden sind.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1868 Nr. 23 BAAAC-60344
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