Reicht ein Grundstückshändler zusammen mit seiner Einkommensteuererklärung –eine nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums
erstellte – Eröffnungsbilanz, eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und eine Berechnung der Gewinnkorrektur aufgrund
des Überganges zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ein, kann er erst im folgenden Gewinnermittlungszeitraum zur Gewinnermittlung
durch Überschussrechnung übergehen, da er sich durch die Erstellung der Eröffnungsbilanz zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich entschieden hat.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 5/2008 S. 225 DB 2008 S. 91 Nr. 3 EFG 2007 S. 1855 Nr. 23 NAAAC-60340
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