1. Der Ver- und Ankauf von
Wertpapieren am gleichen Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von
Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ist kein
Gestaltungsmissbrauch nach
§ 42 AO (entgegen
).
2. Die Realisierung von Verlusten ist
kein besonderes, rechtfertigungsbedürftiges Privileg, sondern notwendige
Folge eines an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichteten
Steuersystems.
3. Die spezielle Regelung von
Verlustentstehung und Verlustausgleich in
§ 23 EStG liefert keine
tragfähigen Anhaltspunkte, die den Wiederankauf von Wertpapieren, deren
Veräußerung zur Realisierung von Spekulationsverlusten führte,
als eine Steuerumgehung erscheinen lassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 242 Nr. 4 DStZ 2007 S. 649 Nr. 20 DStZ 2008 S. 11 Nr. 1 EFG 2008 S. 54 Nr. 1 KÖSDI 2008 S. 15888 Nr. 2 SAAAC-60334
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