Korrektur eines aus einer früheren Körperschaftsteuerfestsetzung resultierenden Zinsbescheids bei endgültigem Körperschaftsteuerbescheid
ohne Steuerfestsetzung
Leitsatz
Führt die zutreffende endgültige Körperschaftsteuerfestsetzung ohne Berücksichtigung von Verlustvor- und -rückträgen zu keiner
Körperschaftsteuerfestsetzung, erlangt der Steuerpflichtige keinen Liquiditätsvorteil i.S. des § 233a AO, so dass eine Zinsberechnung
aus einer früheren – nicht nur der unmittelbar vorangegangenen – Körperschaftsteuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum
zu ändern ist.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 253 Nr. 4 EFG 2007 S. 1848 Nr. 23 DAAAC-60326
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