Gewährung eines Kindergeldanspruchs bei einer die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit beinhaltenden Aufenthaltserlaubnis
Leitsatz
Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, haben einen Anspruch auf Kindergeld.
Als „Erwerbstätigkeit” gilt sowohl die selbstständige als auch die nichtselbstständige Tätigkeit.
Es ist nicht erforderlich, dass der Ausländer auch tatsächlich erwerbstätig war oder Lohnersatzleistungen bezogen hat.
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist der Ausländer auch dann, wenn ihm die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
untersagt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAC-60323
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.