Gewährung von Eigenheimzulage bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung an Angehörige
Leitsatz
Wird die Wohnung einem Angehörigen unentgeltlich überlassen, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Eigenheimzulage.
Unentgeltlich i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe. Ob
eine Gegenleistung vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen.
Übertragen Eltern ihrem Sohn ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück gegen Einräumung eines Wohnrechts im Erdgeschoss
und errichtet der Sohn fünf Jahre später auf dem Grundstück einen Neubau, den die Eltern beziehen, während der Sohn den weiterhin
mit dem Wohnrecht belasteten Altbau bezieht, so kann er für den Neubau Eigenheimzulage beanspruchen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAC-60320
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