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OVG NRW 09.10.2007 15 A 1596/07, NWB 42/2007 S. 330

Verwaltungsrecht | Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

Die Erhebung von Studienbeiträgen, die zum Wintersemester 2006/2007 auch für das Erststudium eingeführt wurden, sind rechtmäßig. Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz berechtigt die Universität zur Erhebung von Studienbeiträgen (OVG NRW, Urteil v. 9. 10. 2007 - 15 A 1596/07). Höherrangiges Recht stehe dieser Regelung nicht entgegen. Das gelte namentlich für den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Die darin enthaltene Vertragsbestimmung über den unentgeltlichen Zugang zum Hochschulunterricht sei weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden. Auch sei das Land Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtet gewesen, mit Rücksicht auf etwaige sich aus den Vertragsbestimmungen ergeb...