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FG München Urteil v. - 14 K 3701/04

Gesetze: ZK Art. 87 Abs. 2, ZK Art. 141, ZK Art. 204, ZKDV Art. 558 Abs. 1 Buchst. c, ZKDV Art. 859 Nr. 4, GüKG § 6, GüKG § 7

Einfuhrabgaben für LKW bei EU-Binnentransports

Mitführen der CEMT-Bescheinigung nicht während der ganzen Fahrt

Leitsatz

Wird die erforderliche CEMT-Genehmigung während eines EU-Binnentransportes nicht mitgeführt, wirkt sich diese Verfehlung auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwendung aus; einer der in Art. 859 ZK-DVO abschließend geregelten Ausnahmefälle liegt nicht vor.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAC-60023

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