Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 2 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2007); Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO)
Bezug: (BStBl 2007 I S. 472)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Hinblick auf den - (BStBl 2007 II S. 799) Folgendes:
Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 begehrt wird, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte über die Regelungen des § 9 Abs. 2 EStG und § 4 Abs. 5a Satz 4 EStG (in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) hinaus auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen, ist stattzugeben, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 361 AO oder des § 69 Abs. 2 FGO erfüllt sind. Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen (vgl. Nummer 4.6.1 vierter Absatz des Anwendungserlasses zu § 361 AO).
Das (BStBl 2007 I S. 472) wird aufgehoben.
BMF v. - IV A 4
-S 0623/07/0002
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2007 I Seite 722
DB 2007 S. 2345 Nr. 43
DStR 2007 S. 1866 Nr. 42
FR 2007 S. 1035 Nr. 21
GStB 2007 S. 44 Nr. 11
StBW 2007 S. 5 Nr. 22
BAAAC-59953