Abschreibung für einen betrieblich genutzten Gebäudeanteil
Leitsatz
1. Bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4-7 EStG in ein Betriebsvermögen
eingelegt worden sind, die Anschaffungskosten um die Absetzungen für Abnutzungen, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen,
die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind, zu mindern.
2. Maßgebend für die weitere AfA ist der Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG als fiktive Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich der bereits im Bereich der Überschusseinkunftsarten vorgenommenen Abschreibungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2008 S. 337 EFG 2008 S. 32 Nr. 1 ZAAAC-59919
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