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Lohnsteuer | selbständige Tätigkeit von ausländischen Fotomodellen
▶ Urteil: Ausländische Fotomodelle, die zur Produktion von Werbefilmen kurzfristig im Inland tätig werden, können selbständig tätig sein.
▶ Hinweis: Die Klin. produzierte Werbefilme. Dazu verpflichtete sie in größerem Umfang ausländische Models, die durch Agenturen vertreten wurden. Die darstellenden Models wurden gemeinsam mit dem Regisseur, der i. d. R. von der Werbeagentur und dem Produkthersteller bestimmt wird, ausgewählt. Die Drehzeit der Werbefilme beanspruchte einen Zeitraum von ein bis drei Tagen. Die Beschäftigung der ausgewählten Models bei der Klin. beschränkte sich regelmäßig auf einen Werbespot. Die Vergütung setzte sich aus der Gage für das Drehen eine Werbespots und dessen Weiterverwendung (Wiederholungshonorar; sog. Buy-Out) zusammen. Eine Vergütung auch im Krankheitsfall w...