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Solvenztest statt Mindestkapital – Zukunft des bilanziellen Kapitalschutzes
Die Reform des Kapitalschutzsystems ist insbesondere zur Reduzierung der bestehenden Abschlussvielfalt nötig. Die von diversen Arbeitsgruppen vorgestellten Reformvorschläge werden im Auftrag der EU im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Der Solvenzplan soll einen 24-monatigen detaillierten Finanzplan und eine langfristige Kapitalbedarfsplanung enthalten.
Für kleine und mittelständische Unternehmen sollte ein Wahlrecht zur Beibehaltung des bisherigen Kapitalschutzsystems eingeführt werden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sollten verpflichtet werden, das ggf. in 2009 eingeführte neue Kapitalschutzsystem anzuwenden.
Auf europäischer Ebene wird derzeit das in der 2. EU-Richtlinie verankerte bilanzorientierte Kapitalschutzsystem dem Grunde nach in Frage gestellt. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Abschaffung des Mindestkapitals bei Kapitalgesellschaften und die Einführung eines an US-amerikanischen Regelungen orientierten Solvenztests. Im Brennpunkt der aktuellen Debatte steht der zahlungsgrößenorientierte Solvenztest i. S. des equity insolvency test. Der Fokus dieses Testverfahrens liegt auf der Liquiditätssituation...