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Risikoausschluss in Rechtsschutzversicherung bei Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
Wird einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Spezialrechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige gem. § 28 ARB 98 gewährt und hiervon in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich der Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen u. a. bei der Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht ausgenommen, umfasst dieser Risikoausschluss nicht nur wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche von Konkurrenten bzw. konkurrierenden Kammermitgliedern; er gilt vielmehr auch für solche Ansprüche, die von der zuständigen Kammer auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage eingeklagt werden.