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Anwendung der 1-%-Regelung für ein Firmenfahrzeug
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung nutzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein ihm zur Verfügung stehendes repräsentatives Betriebs-Fahrzeug der GmbH auch für private Fahrten, wenn das seiner Familie ansonsten zur Verfügung stehende Auto der Ehefrau von dieser an 210 Tagen im Jahr für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte genutzt wird und die jährliche Gesamtfahrleistung des Wagens der Ehefrau niedriger ist als die bei den Fahrten der Ehefrau zur Arbeitsstätte jährlich anfallende Fahrleistung. Auch ein vertraglich von der GmbH ausgesprochenes Verbot einer privaten Nutzung des Firmenwagens ist nicht geeignet, eine private Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer vollständig auszuschließen, wenn eine tatsächliche Kontrolle des Privatnutzungsverbots nicht zur Überzeugung des Ge...