Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 2006
Die Rechtsprechung des BFH war im 2. Halbjahr 2006 vor allem durch Entscheidungen geprägt, die sich mit der Veranlagung von Arbeitnehmern zur Einkommensteuer befassen. Die Steuerpflichtigen, die die Frist zur Beantragung der Einkommensteuerveranlagung versäumt haben, sollten gegen die Ablehnung der Veranlagung Rechtsmittel im Hinblick darauf einlegen, dass der BFH beim BVerfG eine Entscheidung darüber eingeholt hat, ob der hierfür maßgebende § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für die mögliche Verfassungswidrigkeit könnte der Umstand sein, dass die, die von Amts wegen zur Einkommensteuer veranlagt werden, dies fünf Jahre länger, nämlich noch bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden siebten Kalenderjahrs erreichen können. Hervorzuheben sind zwei weitere Entscheidungen des BFH, die sich mit der Frage beschäftigen, ob eine Leistung im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers oder steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitgeber den Mitgliedern der Geschäftsleitung bzw. generell seinen Arbeitnehmern einheitliche bürgerliche Kleidungsstücke zur Verfügung stellt, die sie während der Ar...