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BGH 18.07.2007 IV ZR 129/06, NWB 41/2007 S. 320

Versicherungsvertragsrecht | Fortbestand der privaten Krankenversicherung bei Arbeit während des Empfangs von Krankentagegeld

Eine private Krankenversicherung ist zur außerordentlichen Kündigung der verbundenen Krankentagegeld-, Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung weder einzeln noch insgesamt berechtigt, wenn der Versicherte an nur drei Tagen trotz gemeldeter Arbeitsunfähigkeit seinen Beruf ausübt ( NWB IAAAC-53607). Im Streitfall hatte ein Architekt nach mehrmonatiger Inanspruchnahme von Krankentagegeld die Akquisition eines neuen Kunden betrieben. Die Versicherung hatte das Versicherungsverhältnis deshalb insgesamt gekündigt. Dagegen erhob der Versicherungsnehmer Klage. Zwar habe der Kläger drei Tage zu Unrecht Krankentagegeld verlangt, so der BGH. Dies berechtige die Versicherung aber nicht zur Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Gr...