OFD Frankfurt/M. - S 2745 A - 22 - St 51

Verlust der wirtschaftlichen Identität
Zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der Zuführung von neuem Betriebsvermögen

(BStBl 2007 I S. 624)

Im (BStBl 2007 II S. 602) hat der BFH entschieden, dass der Verlust der wirtschaftlichen Identität gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens voraussetzt. Bei einem zeitlichen Zusammenhang bis zu einem Jahr bestünde die – durch den Steuerpflichtigen widerlegbare – Vermutung eines sachlichen Zusammenhanges.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden gilt zur allgemeinen Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils folgendes:

Für die regelmäßige Annahme eines „zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs” ist eine Frist von einem Jahr zu kurz bemessen. Unter Aufhebung von Tz. 12 Satz 2 des (BStBl 1999 I S. 455) ist daher regelmäßig von einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang auszugehen, wenn zwischen Anteilsübertragung und Betriebsvermögenszuführung nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. Auch bei Überschreiten des Zwei-Jahreszeitraumes kann ein Verlust der wirtschaftlichen Identität eintreten, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der Zuführung neuen Betriebsvermögens anhand entsprechender Umstände dargelegt werden kann.

OFD Frankfurt/M. v. - S 2745 A - 22 - St 51

Fundstelle(n):
JAAAC-59557