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FG München Urteil v. - 14 K 2494/06

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4, ZK 12 Abs. 2, ZK 12 Abs. 5, GemZT i.d.F. der VO Nr. 1761/2005 Anm. 5 E zu Kap. 84, GemZT Pos. 8471, GemZT Pos. 8529, GemZT Pos. 8543, GemZT Unterpos. 8528 1294

Externe Geräte zum Fernsehen an Computern

Leitsatz

Externe Geräte, die über eine USB 2.0 Schnittstelle an Computer angeschlossen werden und den Empfang von Fernsehsendungen ermöglichen, sind in Unterpos. 8528 1294 des GemZT i.d.F. der VO Nr. 1761/2005 einzureihen. Dies gilt auch, wenn die MPEG 2 Signale über einen Demultiplexer und einen Video- bzw. Audio-Decoder im Computer herausgefiltert werden müssen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAC-59492

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