Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Beschluss v. - 14 V 306/07

Gesetze: ZK Art. 70 Abs. 1, GemZT Anm. 6a zu Kap. 2, GemZT Anm. 1 zu Kap. 16, GemZT Pos. 1602, GemZT Unterpos. 0207 2710

Einreihung als gewürztes Fleisch

Leitsatz

1. Zur Verwertbarkeit einer Begutachtung durch die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt.

2. Ein Privatgutachten zur Rückstellprobe kann auch dann nicht das verwertbare amtliche Gutachten entkräften, wenn die Zollbehörde die Rückstellprobe dem Einführer zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hatte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAC-59491

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen