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NWB direkt Nr. 40 vom

Kurz notiert

Steuererleichterung für engagierte Bürger

Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Das Gesetz erhöht unter anderem den Übungsleiterfreibetrag von bisher 1 848 € auf 2 100 €. Für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich wird ein allgemeiner Freibetrag in Höhe von 500 € eingeführt. Auf Empfehlung des Bundesrats wurde zudem die Höchstgrenze für die zusätzliche steuerliche Begünstigung von Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen auf eine Million € angehoben (vorher 307 000 €). Weiterhin setzte sich der Bundesrat dafür ein, dass Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen eines Kreditinstituts künftig als Nachweise für Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200 € (vorher 100 €) genügen. Dies bedeutet vor allem für Vereine eine erhebliche bürokratische Entlastung. Der größte Teil des Gesetzes tritt rückwirkend zum in Kraft.

Gesetz zur Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater

Ziel des am vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, das Berufsrecht der Steuerberater zu liberalisieren und an entsprechende Rechtsentwicklungen im Berufsrecht der Recht...