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Ansparrücklage: Verbindliche Bestellung notwendig bei objektiver Betriebserweiterung?
Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach eine Ansparrücklage für Wirtschaftsgüter im Fall der Betriebsgründung oder wesentlichen Betriebserweiterung nur gebildet werden darf, wenn die Wirtschaftsgüter am Bilanzstichtag verbindlich bestellt worden sind (so bereits , NWB BAAAB-44805). Dies gilt nach dem aktuellen Urteil vom auch dann, wenn die Absicht einer wesentlichen Betriebserweiterung nicht feststeht, tatsächlich die Investitionsgüter aber nur im Fall einer Betriebserweiterung eingesetzt werden könnten. Der Steuerpflichtige kann sich daher der verbindlichen Bestellung nicht mit der Begründung entziehen, er wolle seinen Betrieb tatsächlich gar nicht erweitern.
Der Hintergrund des Falls ist durchaus pikant: Ein Steuerberater, der bereits einen A...