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Bildung und Auflösung von Rücklagen für Ersatzbeschaffung gemäß R 6.6 EStR
Übertragung stiller Reserven und Buchungen
Scheidet ein Wirtschaftsgut des Anlage- und/oder Umlaufvermögens infolge höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus und erhält der Unternehmer dafür einen Ersatzanspruch, so kann durch Aufdeckung stiller Reserven ein Gewinn entstehen. Müsste der Unternehmer diesen Gewinn versteuern, so könnte er ggf. keine adäquate Ersatzbeschaffung mehr vornehmen. Dies wäre unwirtschaftlich. Rechtsprechung und Finanzverwaltung erlauben daher im Billigkeitsweg, den Gewinn nicht zu versteuern, sofern der Unternehmer innerhalb einer bestimmten Frist ein der Art nach funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut anschafft oder herstellt, auf dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten die aufgedeckten stillen Reserven überträgt und in dem handelsrechtlichen Jahresabschluss entsprechend verfährt. Die Fallstudie stellt die Buchungen für einige häufig wiederkehrende Anwendungsfälle vor.
I. Sachverhalt und Aufgabe
M betreibt als Einzelunternehmerin ein exklusives Einzelhandelsfachgeschäft für hochwertiges Landhausmobiliar in Berlin-Mitte. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG. Ihr Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderj...