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NWB direkt Nr. 40 vom Seite 4

Neue Maßnahmen zur Abwicklung von Masseneinsprüchen

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007

Julia Hermann

Wie groß die Angst der Finanzverwaltung vor einer neuen Flut an Einsprüchen und Anträgen ist, hat ihre erstaunlich schnelle Reaktion auf den zur Pendlerpauschale gezeigt. Den großen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Massenanträgen und Masseneinsprüchen versucht der Gesetzgeber durch die am in Kraft getretenen Neuregelungen zu reduzieren, wodurch Finanzbehörden vorab über Teile eines Einspruchs entscheiden können. Ferner können Massenanträge und Masseneinsprüche nunmehr durch Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörde erledigt werden.

Das Ruhen des Einspruchsverfahrens – ein unkalkulierbares Risiko für die Finanzverwaltung?

Nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruht ein Einspruchsverfahren, wenn wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim EuGH, BVerfG oder bei einem obersten Bundesgericht anhängig ist und der Einspruchsführer seinen (zulässigen) Einspruch hierauf stützt. Die Anfechtung des Steuerbescheids mittels Einspruchs hindert den Eintritt der Bestandskraft in vollem Unfang. Das bringt für den Einspruchsführer Vorteile. Insbesondere kann er auch nach einem ungünstigen Au...