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FG Hamburg 29.06.2007 4 K 137/06, NWB direkt 40/2007 S. 11

Mineralölsteuer: Keine Steuererstattung bei entwendetem Mineralöl

§ 53 MinöStV ist einschränkend in der Weise zu interpretieren, dass sich die ausgefallene Forderung nicht auf Mineralöl beziehen darf, welches sich der Warenempfänger zuvor durch eine Straftat bemächtigt hat.