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FG Köln 23.01.2007 1 K 334/02, NWB direkt 40/2007 S. 3

Inanspruchnahme als Steuerschuldner

Eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner setzt das Bestehen einer Steuerschuld voraus. Ein Anspruch kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch Anfechtung des Insolvenzverwalters wieder aufleben. Anfechtbar ist gem. § 134 InsO eine unentgeltliche Leistung. Eine Leistung ist dann nicht unentgeltlich, wenn sie in der Tilgung einer fremden Schuld besteht. Die Gegenleistung besteht in diesem Fall darin, dass der Empfänger mit der Leistungsannahme seine Forderung gegen seinen Schuldner verliert.