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BBEV Nr. 10 vom Seite 330

Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen

Können Verbindlichkeiten Gegenstand eines Spekulationsgeschäfts sein?

von Dr. Jürgen Heidenreich, Alzenau

Das FG Rheinland-Pfalz hatte sich kürzlich mit einer bislang weitgehend vernachlässigten Fragestellung zu beschäftigen, nämlich mit der Frage, ob auch mit Darlehensverbindlichkeiten nach § 23 EStG „spekuliert” werden kann. Der folgende Beitrag kommentiert diese aktuelle Rechtsprechung.

I. Problemstellung

Wirtschaftlich gesehen ist eine „Spekulation” mit Darlehensverbindlichkeiten i. S. von § 23 EStG ohne Weiteres wie folgt möglich:

Beispiel 1

Der private Stpfl. nimmt ein Darlehen in ausländischer Währung (z. B. 100.000 US-$) auf und tauscht den erhaltenen Währungsbetrag in Euro um. Anfang 2005 hat er hierfür etwa 75.000 € bekommen. Vor Ablauf eines Jahres wird das Darlehen zur Rückzahlung fällig, und der Stpfl. muss nun die 100.000 US-$ zurückgeben. Hierzu musste er Ende 2005 rund 85.000 € aufwenden. Die zu bezahlenden Darlehenszinsen bleiben hier außer Betracht.

In diesem Fallbeispiel stellt sich die Frage, wie der Verlust von 10.000 €, der daraus resultiert, dass die US-Dollar zum Tilgungszeitpunkt teurer eingekauft werden mussten, steuerlich behandelt wird. Eine Entscheidung der Finanzgerichtsbarkeit hierzu gibt es noch nicht. Der „umgekehrte” Fall dagegen ist bereits höchstrichterlich entschieden wor...