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BBEV Nr. 10 vom Seite 322

Family Offices im Anwendungsbereich des FRUG

Neuregelung des Finanzmarkts zum 1. 11. 2007

von Michael Rinas, Nürnberg

Der Deutsche Bundestag hat am das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) beschlossen und damit die Rechtsgrundlage für die innerstaatliche Anwendung der sog. MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) der Europäischen Union geschaffen. Das Gesetz ist in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung am im BGBl verkündet worden (BGBl I S. 1330) und wird zum in Kraft treten. Es ändert den Rechtsrahmen der Vermögens- und Anlageberatung und weitet die aufsichtspflichtigen Tätigkeiten aus. Der folgende Beitrag erläutert die wesentlichen Änderungen und zeigt mögliche Auswirkungen für Family Offices auf.

I. Hintergrund

Bereits im April 2004 hat die Europäische Union eine weitgehende Harmonisierung des Europäischen Finanzmarkts beschlossen. Die Richtlinie 2004/39/EG ersetzte die frühere europäische Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD). Ziel ist es, einen Rechtsraum zu schaffen, der die europäischen Finanzmärkte einheitlich gestaltet. Die Akteure in den Finanzmärkten (Finanzdienstleister und Kunden) sollen sich zukünftig effizienter im Markt bewegen können, wobei durch die Schaffung transparenter und fairer Märkte der Anlegerschutz ebenso gefördert werden soll, wie d...