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Steuerberatung | Haftung des Steuerberaters für einen beim Mandanten eingetretenen Verzögerungsschaden
Der Steuerberater haftet auch für einen durch fehlerhafte Beratung schuldhaft verursachten Verzögerungsschaden des Mandanten, sofern die Vermeidung eines entsprechenden Nachteils zum Inhalt der übernommenen Vertragspflichten gehörte. Im Streitfall hatte ein Steuerberaterverband falsch beraten und deswegen eine Bauverzögerung um 77 Tage verursacht. Nach Ansicht des NWB PAAAC-38365) fielen die geltend gemachten Schadenspositionen – insbesondere die behaupteten Verzögerungsschäden – in den Schutzbereich der übernommenen Vertragspflichten (sorgfältige Beratung). Der Berater kann dem Mandanten gegenüber nicht einwenden, diesen treffe deshalb ein Mitverschulden, weil er seiner Auskunft vertraut und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe.