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Lohnsteuer | Werbung für die eigene Wahl in den Personalrat steuerlich absetzbar
Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die einem Kandidat für seine Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. Das entschied das FG Berlin-Brandenburg mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil v. - 7 K 9184/06 B NWB IAAAC-49901 und gab damit einem Vorstandsmitglied einer Bezirksgruppe der Deutschen Steuer-Gewerkschaft recht, das zur Vorbereitung seiner Wahl in den Personalrat Werbegeschenke, wie z. B. Schlüsselanhänger und Taschenkalender im Wert von etwa 500 € verteilt hatte.