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FG Köln Urteil v. - 10 K 3347/04 EFG 2008 S. 133 Nr. 2

Gesetze: AO § 181 Abs 5, EStG § 10d Abs 4

Einkommensteuer:

Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist

Leitsatz

1) § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG beinhaltet eine klärende Einschränkung des § 181 Abs. 5 AO dergestalt, dass der Ablauf der Feststellungsfrist für die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nur dann unbeachtlich ist, wenn ein pflichtwidriges Unterlassen der Finanzbehörde vorliegt.

2) Der Wortlaut des § 181 Abs. 5 AO ist auch ungeachtet des § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG insofern einschränkend auszulegen, dass das FA innerhalb der Feststellungsfrist Kenntnis von dem verbleibenden Verlustabzug erhalten hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 390 Nr. 6
EFG 2008 S. 133 Nr. 2
ZAAAC-58986

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