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IWB 18/2007 S. 1206

Belgien | Betriebsausgabenabzug für PKW künftig vom CO2-Ausstoß abhängig

In Belgien ist der Umfang des Betriebsausgabenabzugs für betrieblich genutzte PKW ab dem 1.4.2007 vom CO2-Ausstoß abhängig. War bisher der allgemeine Betriebsausgabenabzug bereits auf maximal 75 % der Anschaffungskosten begrenzt, so gelten nun die folgenden Begrenzungen für Benziner (in Klammern für Diesel): 90 % unter 120 (105) g/km, 80 % ab 120 bis 130 (105 bis 115) g/km, 75 % ab 131 bis 160 (116 bis 145) g/km, 70 % ab 161 bis 190 (146 bis 175) g/km und 60 % über 190 (175) g/km. Die Regelung gilt für einen Übergangszeitraum vom 1.4.2007 bis zum 31.3.2008 für alle neu erworbenen oder hergestellten PKW. Ab dem 1.4.2008 ist sie auf alle betrieblichen PKW (einschließlich der Altwagen) anzuwenden.