Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.6.2007 II R 21/05, IWB 18/2007 S. 965

Erbschaftsteuer | Übertragung von Vermögen auf liechtensteinische Stiftung

▶ Urteil: Die Übertragung von Vermögen auf eine liechtensteinische Stiftung unterliegt nicht der Schenkungsteuer, wenn die Stiftung nach den getroffenen Vereinbarungen und Regelungen über das Vermögen im Verhältnis zum Stifter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann.

▶ Hinweis: Der Kl. hatte eine Familienstiftung in Liechtenstein gegründet und auf diese ein Wertpapierdepot übertragen. Der BFH sah die Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG von dem Kl. auf seine liechtensteinische Stiftung als nicht erfüllt. Die im Gründungsauftrag, Mandatsvertrag und Reglement vorgesehenen Herrschaftsbefugnisse des Kl. gegenüber der Stiftung entsprachen einer im liechtensteinischen Stiftungswesen häufigen Gestaltung, deren Zweck vornehmlich darin besteht, dem ausländischen Kapitalg...