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Prüfverfahren der EU-Kommission in Bezug auf polnische Tonnagesteuerregelung für den internationalen Seeverkehr
Die Kommission hat am (IP/07/1310) beschlossen, ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf bestimmte Aspekte einer Maßnahme Polens einzuleiten. In dieser war vorgesehen, dass im internationalen Seeverkehr tätige und in Polen steuerpflichtige Unternehmen die Besteuerungsgrundlage für ihre Betriebserträge ändern können. Im Rahmen der angemeldeten Maßnahme hätten sich Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, für eine Tonnagesteuer entscheiden können, die nach dem Nettoraumgehalt ihrer Flotte statt nach der sonst üblichen, für Gewinne aus ihrer Seeverkehrstätigkeit zu entrichtenden Körperschaftsteuer bemessen wird. Die angemeldete Regelung sollte zehn Jahre lang gelten (ab 2007).
In den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Kommission staatliche Beihilfen für Seeverkehrsunternehmen in Form einer Tonnagesteuer als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklären kann. Im vorliegenden Fall weicht die von Polen geplante Regelung in verschiedener Hinsicht von anderen Beihilferegelungen dieser Art ab, die die Kommission bereits genehmigt hat. Die Kommission hat ein Verfahren eingel...