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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ausgewählter Freiberufler und Berufsgesellschaften
Wie sind die Grundsätze zur Rückstellungsbildung auf die berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten anzuwenden?
Wie sind die Rückstellungen für die Aufbewahrung von Mandantenunterlagen von Freiberuflern anzusetzen?
Sind die Aufwendungen abzuzinsen?
Soweit Freiberufler oder entsprechende Berufsgesellschaften freiwillig bilanzieren oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Bilanzierung verpflichtet sind, haben sie für die Aufbewahrung ihrer Geschäftsunterlagen i. S. von § 257 HGB und § 147 AO 1977 gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung in die jeweilige Handelsbilanz einzustellen. Der die Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz bejaht. Im Folgenden soll dargestellt werden, dass diese Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen auch für andere Geschäftsunterlagen von Freiberuflern oder freiberuflich ge-prägten Gesellschaften gilt. Es soll sodann geprüft werden, ob eine entsprechende Verpflichtung zur Rückstellungsbildung in Betracht kommt. Gedacht wird hierbei z. B. an diejenigen Aufbewahrungspflichten, die sich für einen bilanzierenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinsichtlich der jeweiligen Mandantenakten – seien es Handak...