Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuerpflicht bei Verkauf von Anteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft
Das Entgelt für die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft, die den gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft aufzuteilen mit der Folge, dass der auf die Grundstücke im Umlaufvermögen entfallende Gewinn als laufender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt; Entsprechendes gilt bei Aufgabe eines Mitunternehmeranteils (Anschluss an Senatsurteil vom – IV R 3/05, BFH/NV 2007 S. 601 = Kurzinfo StuB 2007 S. 152; Bezug: § 7 GewStG; § 16 EStG).
Praxishinweise: Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist eine Bruchteilsbetrachtung geboten, wenn das Vermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus Grundstücken des Umlaufvermögens besteht. Der Gewinn ...