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NWB 39/2007 S. 306

Berufsrecht | Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung in Kraft getreten

Das Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz – BARefG) v. ist im BGBl 2007 I S. 2178 verkündet worden. Mit den Gesetzesänderungen werden Ermittlungszuständigkeit und Ermittlungskompetenzen der Wirtschaftsprüferkammer ausgeweitet und das Verhältnis der Wirtschaftsprüferkammer zur Generalstaatsanwaltschaft und Berufsgericht als letztverantwortliche Instanz im berufsgerichtlichen Verfahren entsprechend angepasst. Unter anderem wird die „Berufshaftpflicht-Versicherungsverordnung” in die Berufssatzung der Wirtschaftsprüferkammer integriert. Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Über die Neuregelungen wird in Kürze ein Beitrag in der NWB erscheinen.