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BSG 19.04.2007 B 3 KR 10/06 R, NWB 39/2007 S. 305

Sozialrecht | Anspruch auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung der Krankenkasse

Der Vergütungsanspruch von Leistungserbringern gegen die Krankenkasse aus zivilrechtlichen Verträgen ist bei verspäteter Leistung der Kasse zu verzinsen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Im entschiedenen Fall klagte ein häuslicher Kranken- und Altenpflegedienst neben dem fälligen Rechnungsbetrag für Pflegeleistungen von der Krankenkasse auch Zinsen ein. Die Kasse hatte die Bezahlung zunächst mit der Begründung verweigert, sie habe die Leistungen nicht bewilligt bzw. die ärztliche Verordnung habe gefehlt. Alle notwendigen Unterlagen waren ihr aber zugesandt worden. Trotz der öffentlich-rechtlichen Natur des § 69 SGB V (der die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken sowie anderen Leistungserbringern und ihren Verbände...