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BFH 22.02.2007 IX R 26/05, NWB 39/2007 S. 299

Eigenheimzulage | Einkunftsgrenze bei Folgeobjekt

Nach dem NWB JAAAC-58400 kann Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt (§ 7 EigZulG) nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG nicht überschreitet. Dazu führt der Senat weiter aus: Wie für jedes andere eigenständige Förderungsobjekt i. S. des EigZulG ist unter Berücksichtigung der Sonderregelungen in § 7 EigZulG zu prüfen, ob für dieses Objekt die allgemeinen Fördervoraussetzungen einschließlich der Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG gegeben sind. Der Steuerpflichtige kann vor einer endgültigen Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berechtigt auf den Bestand der bewilligten Eigenheimzulage vertrauen; die Korrekturmöglichkeit nach § 11 Abs. 4 EigZulG stellt ihn vielmehr mit denjenigen gleich, deren Erklärungen im Rahmen einer Steuer...