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NWB Nr. 39 vom Seite 3455 Fach 7 Seite 6929

Anwaltliche und notarielle Rechnungsposten

Durchlaufende Posten oder umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen?

Evelyn Klein

Das Thema der sog. „durchlaufenden Posten” bzw. verauslagten Kosten der Rechtsanwälte, Notare oder Angehöriger verwandter Berufe für die Mandantschaft wird aufgrund neuerlicher Rechtsprechung kontrovers diskutiert und ist gerade in den entsprechenden Berufsgruppen von wirtschaftlicher Bedeutung. Hierbei spielt nicht nur die gebührenrechtliche Beurteilung eine entscheidende Rolle. In der aktuellen Diskussion steht vor allem auch die umsatzsteuerrechtliche Betrachtungsweise dieser Rechnungsposten. Die Frage, ob die vom Rechtsanwalt bzw. Notar zunächst zu entrichtenden und dem Mandanten letztlich in Rechnung gestellten Kosten (Auslagen und Gebühren) der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, richtet sich immer nach der anzuwendenden gesetzlichen Anspruchsgrundlage in der entsprechenden Kosten- bzw. Gebührenordnung. Entscheidend ist allein, wer bei den betroffenen Auslagen an Gerichte und Behörden laut Kosten- bzw. Gebührenordnung unmittelbar Kosten- bzw. Gebührenschuldner ist. Auf die Person, die die Schuld begleicht oder die Adressat der Kosten- bzw. Gebührenrechnung ist, kommt es nicht an.

I. A...