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BFH 22.02.2007 IX R 26/05, NWB direkt 39/2007 S. 7
Einkunftsgrenzen bei der Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt
Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt (§ 7 EigZulG) kann nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG nicht überschreitet.