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FG München 27.06.2007 1 K 621/05, NWB direkt 39/2007 S. 4
Wohnungsgröße bei doppelter Haushaltsführung
Eine 60qm-Wohnung ist für eine Einzelperson als Zweitwohnung am Tätigkeitsort ausreichend. Aufwendungen für eine größere Wohnung sind nur entsprechend gekürzt im Rahmen einer doppelten Haushaltführung abziehbar.