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FG München 23.05.2007 9 K 2354/04, NWB direkt 39/2007 S. 4

Keine nachträgliche Bildung einer Ansparrücklage

Eine Ansparrücklage darf für ein Vorjahr nicht mehr gebildet werden, wenn schon vor dem Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärungen und des Jahresabschlusses für das Vorjahr gegenüber dem Finanzamt die Betriebsaufgabe zum 31. 12. des Folgejahrs erklärt worden ist.