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Häusliches Arbeitszimmer des angestellten Klinikarztes
Dem in einer Klinik angestellten Assistenzarzt steht auch dann ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, wenn dieser aufgrund der Mitnutzung durch Kollegen, dem herrschenden Geräuschpegel und der Unruhe dem Steuerpflichtigen für die konkrete Arbeit (Fortbildung) ungeeignet erscheint. Typische nachrangige Vor- und Nacharbeiten zur eigentlichen beruflichen Tätigkeit, die im häuslichen Arbeitszimmer ausgeführt werden, führen nicht zu dessen steuerlicher Abzugsfähigkeit.