Auswahlermessen bei Haftungsinanspruchnahme wegen Steuerhinterziehung.
Leitsatz
Bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung bedarf es keiner Begründung des Entschließungsermessenes zur Haftungsinanspruchnahme.
Allerdings ist bei mehreren Steuerhinterziehern spätestens in der Einspruchsentscheidung das Auswahlermessen zu begründen.
Sind neben dem im Handelsregister eingetragenen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer weitere Personen gemeinschaftlich
zur Geschäftsführung befugt und ist dies dem Finanzamt bekannt, sind Ausführungen zur Begründung des Auswahlermessens erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2255 CAAAC-58236
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