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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 248/2004

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 3

Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des Kindergelds

Leitsatz

Gemäß § 64 Abs. 1 EStG wird für jedes Kind nur einem Berechtigtem Kindergeld gezahlt. Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält nach § 64 Abs. 3 EStG das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAC-58206

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