Einbeziehung des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG in die sog. Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 1 EStG
Leitsatz
1) Im Rahmen der Ermittlung der ermäßigten Einkommensteuer gemäß § 34 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 (sog.
Fünftelregelung) sind die dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Buchst. 1a) EStG unterliegenden Zahlungen in voller
Höhe anzusetzen.
3) Ggf. auftretende Unbilligkeiten im Einzelfall bleiben einem separat durchzuführenden Billigkeitsverfahren vorbehalten.
Dabei sollte insbesondere die steuerliche Gesamtbelastung des Stpfl. im Verhältnis zur Durchschnittsbelastung von Stpfl. beachtet
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 47 Nr. 1 IAAAC-58179
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.